... retten Leben!
In Deutschland gibt es eine gesetzliche Rauchmelderpflicht für Wohnhäuser, Wohnungen und wohnungsähnliche Bereiche. In Abhängigkeit vom Wohnsitz werden die Details über die jeweils geltende Landesbauordnung geregelt. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestausstattung beinhaltet in den meisten Fällen alle Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure, die als Rettungswege dienen. Für eine optimale Absicherung sollten auch Wohn- und Aufenthaltsräume mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden.
§ 47 Abs. 2
In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Dieser muss so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder hat die unmittelbare besitzhabende Person sicherzustellen, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.
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